Einwilligungs-/Opt-In-Begrüßung mit Folgeverhalten (kurze Begrüßung bzw. höfliches Blockieren)
## Problem / Use-Case
Betriebe möchten beim **ersten** Anruf eine offizielle Einwilligungs-/Opt-In-Ansage vorlesen (z. B. Zustimmung zur KI-Bearbeitung/Aufzeichnung des Gesprächs). Der Anrufer soll aktiv zustimmen oder ablehnen.
- **Zustimmung (Opt-In):** Anrufer wird in eine Opt-In-Liste aufgenommen und ab dann **kürzer begrüßt** (die lange Ansage entfällt bei jedem weiteren Anruf).
- **Ablehnung (Opt-Out):** Anrufer wird künftig **mit einer freundlichen Ansage blockiert** (bzw. das Gespräch nicht per KI weitergeführt).
## Nutzen
- Rechtssicherheit/DSGVO: dokumentierte Einwilligung vor der KI-Bearbeitung.
- Bessere Anrufer-Erfahrung: Stammanrufer hören die lange Rechtsansage nicht bei jedem Anruf.
- Klarer, freundlicher Umgang mit Anrufern, die nicht einwilligen.
## Heute nur teilweise abbildbar
Kontaktgruppen (Auto-Zuordnung), begrüßungs-abhängige Bedingungen und die Blockier-Aktion mit eigenem Ansagetext decken Teile ab. **Lücken:**
1. Eine Begrüßung kann heute keine Ja/Nein-Einwilligung abfragen, darauf warten und verzweigen (Einwilligungs-Schritt VOR dem Gespräch fehlt).
2. Die Opt-In/Opt-Out-Zuordnung wirkt erst ab dem nächsten Anruf (Bedingungen werden zu Anrufbeginn ausgewertet) — „Opt-Out beendet den laufenden Anruf höflich" braucht eigene Logik.
3. Einwilligung als nachweisbares, dokumentiertes Konzept statt handgebauter Kontaktgruppe.
## Offene Punkte
- Haupttreiber: Rechtlich/DSGVO vs. Komfort?
- Opt-Out = dauerhaft blockieren oder ohne KI/Aufzeichnung weiterführen bzw. an Menschen durchstellen?
- Einwilligung einmalig oder bei Richtlinienänderung erneut abfragen?
_Quelle: Kundenwunsch NIBE Systemtechnik GmbH (über Support)._
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